§ 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/215#abs-1 (1) Unbeachtlich werden
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/215#abs-2 (2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans oder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen.
Wird zitiert von 1.440 Entscheidungen zu § 215 BauGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Saarland, 19.03.2015 – 2 C 382/13Zurückweisung der Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Schießsportzentrum Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.2015 – 8 S 2322/12Zitiert von 6
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.2008 – 3 S 2772/06Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Mängeln bei der Abwägung von Eigentums-, Verkehrs- und Denkmalschutzbelangen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 50
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 – 8 S 1400/12Zitiert von 13
- OVG Sachsen, 24.11.2022 – 1 C 87/21Zitiert von 1
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 – 2 K 49/18Bebauungsplan der Innenentwicklung; Ermittlung von Lärmimmissionen durch Anlieferverkehr und Gebietseinstufung der Umgebung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 10.09.2026 – 2 D 218/23.NENormenkontrolle gegen die Änderung eines Bebauungsplans; Auswirkung von Mängeln des Ursprungsplans auf den Änderungsplan Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 07.09.2026 – 10 D 30/24.NEUnwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen eines Abwägungsfehlers bei der Festsetzung der Zahl der zulässigen Vollgeschosse Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 26.08.2026 – 4 BN 5.26Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zur Reichweite der Rechtskraft eines Normenkontrollurteils Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 215 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.01.2024 in Kraft
§ 215 eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394)
BGBl. 2023 I Nr. 394
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.