§ 85 Dienstzeugnis
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 08.07.2014 – 1 WNB 2/14Inhalt des qualifizierten Zeugnisses eines SoldatenZitiert von 6
- BAG, 11.12.2012 – 3 AZR 684/10Hinterbliebenenversorgung für einen eingetragenen Lebenspartner eines DienstordnungsangestelltenZitiert von 7
- BVerwG, 28.04.2011 – 2 C 39/09Ruhen der Versorgungsbezüge; Verwendungseinkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst; Mitglied des Europäischen RechnungshofsZitiert von 23
- BAG, 15.09.2009 – 3 AZR 294/09Betriebliche Altersversorgung: Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung für den eingetragenen Lebenspartner nach den für Ehegatten geltenden Grundsätzen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- VG Berlin, 30.11.2023 – 5 K 87/21Zitiert von 3
- VGH Bayern, 22.05.2023 – 3 ZB 22.1220
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 11.05.2023 – 1 A 2545/20
- VG Wiesbaden, 07.06.2022 – 3 L 240/22.WIZitiert von 2
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 – 2 A 10197/19.OVGZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 85 BBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Beamtinnen und Beamten wird auf Antrag ein Dienstzeugnis über Art und Dauer der von ihnen wahrgenommenen Ämter erteilt, wenn sie daran ein berechtigtes Interesse haben oder das Beamtenverhältnis beendet ist. Das Dienstzeugnis muss auf Verlangen auch über die ausgeübte Tätigkeit und die erbrachten Leistungen Auskunft geben.