Gesetze / Konformitätsbewertungsstellen-Anerkennungs-Verordnung
AnerkV§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anerkennungs-Verordnung vom 7. Juni 2002 (BGBl. I S. 1792), die zuletzt durch Artikel 460 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, außer Kraft.
Änderungsverlauf
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27.06.2017 Ausfertigung
§ 16 geändert, Abs. 2 aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I 1947)
BGBl. 2017 I S. 1947
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18.07.2016 Ausfertigung
§ 16 Abs. 2 aufgehoben durch Artikel 5 Abs. 12 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I 1666)
BGBl. 2016 I S. 1666
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