Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 18/7988 · S. 88
Zu Artikel 5 (Folgeänderungen)
Zu Artikel 5 (Folgeänderungen) Es handelt sich um Folgeänderungen zur Verschiebung des Zeitpunktes für den Erlass der Besonderen Gebühren- verordnung der Ressorts. Zu Absatz 1 § 3 der Trinkwasser-Gebührenverordnung bestimmt, dass in Anknüpfung an Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes die Gebührenregelungen zum 14. August 2018 außer Kraft treten. Absatz 1 passt die Regelung an Artikel 6 Absatz 3 an, wonach der Zeitpunkt des Außerkrafttretens der genannten fachrechtlichen Regelungen vom 14. August 2018 auf den 1. Oktober 2021 verschoben wird. Zu Absatz 2 § 15 Absatz 2 der Emissionshandelsverordnung 2020 bestimmt, dass in Anknüpfung an Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes die Gebührenregelungen zum 14. August 2018 außer Kraft treten. Absatz 2 passt die Regelung an Artikel 6 Absatz 3 an, wonach der Zeitpunkt des Außerkrafttretens der genannten fachrechtlichen Regelungen vom 14. August 2018 auf den 1. Oktober 2021 verschoben wird. Zu Absatz 3 § 2 der Seeschiffbewachungsgebührenverordnung bestimmt, dass in Anknüpfung an Artikel 5 Absatz 3 des Ge- setzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes die Gebührenregelungen zum 14. August 2018 außer Kraft treten. Absatz 3 passt die Regelung an Artikel 6 Absatz 3 an, wonach der Zeitpunkt des Außerkrafttretens der genannten fachrechtlichen Regelungen vom 14. August 2018 auf den 1. Oktober 2021 verschoben wird. Zu Absatz 4 § 60 des Waffengesetzes bestimmt, dass in Anknüpfung an Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes die Gebührenregelungen zum 14. August 2018 außer Kraft treten. Absatz 4 passt die Regelung an Artikel 6 Absatz 3 an, wonach der Zeitpunkt des Außerkrafttretens der genannten fachrechtlichen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.624 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/7988 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/7988, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 305.084–310.708 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c40f78846100473a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP