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Artikel 5 · BT-Drs. 18/7988 · S. 88

Zu Artikel 5 (Folgeänderungen)

Zu Artikel 5 (Folgeänderungen)
Es handelt sich um Folgeänderungen zur Verschiebung des Zeitpunktes für den Erlass der Besonderen Gebühren-
verordnung der Ressorts.
Zu Absatz 1
§ 3 der Trinkwasser-Gebührenverordnung bestimmt, dass in Anknüpfung an Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes zur
Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes die Gebührenregelungen zum 14. August 2018 außer Kraft treten.
Absatz 1 passt die Regelung an Artikel 6 Absatz 3 an, wonach der Zeitpunkt des Außerkrafttretens der genannten
fachrechtlichen Regelungen vom 14. August 2018 auf den 1. Oktober 2021 verschoben wird.
Zu Absatz 2
§ 15 Absatz 2 der Emissionshandelsverordnung 2020 bestimmt, dass in Anknüpfung an Artikel 5 Absatz 3 des
Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes die Gebührenregelungen zum 14. August 2018 außer
Kraft treten. Absatz 2 passt die Regelung an Artikel 6 Absatz 3 an, wonach der Zeitpunkt des Außerkrafttretens
der genannten fachrechtlichen Regelungen vom 14. August 2018 auf den 1. Oktober 2021 verschoben wird.
Zu Absatz 3
§ 2 der Seeschiffbewachungsgebührenverordnung bestimmt, dass in Anknüpfung an Artikel 5 Absatz 3 des Ge-
setzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes die Gebührenregelungen zum 14. August 2018 außer
Kraft treten. Absatz 3 passt die Regelung an Artikel 6 Absatz 3 an, wonach der Zeitpunkt des Außerkrafttretens
der genannten fachrechtlichen Regelungen vom 14. August 2018 auf den 1. Oktober 2021 verschoben wird.
Zu Absatz 4
§ 60 des Waffengesetzes bestimmt, dass in Anknüpfung an Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes zur Strukturreform
des Gebührenrechts des Bundes die Gebührenregelungen zum 14. August 2018 außer Kraft treten. Absatz 4 passt
die Regelung an Artikel 6 Absatz 3 an, wonach der Zeitpunkt des Außerkrafttretens der genannten fachrechtlichen

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.624 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/7988, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 305.084–310.708 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c40f78846100473a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP