Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/11625 · S. 61
Zu Artikel 3 (Änderung anderer Rechtsvorschriften)
Zu Artikel 3 (Änderung anderer Rechtsvorschriften) Zu Absatz 1 Es handelt sich um Folgeänderungen im Gesetz über die elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln. Die Änderungen sind notwendig, da durch die Neukonzeption des Gesetzes über die Bereitstellung von Funkan- lagen auf dem Markt (FuAG) der Bereich der Marktüberwachung für Funkanlagen in diesem Gesetz ausdrücklich selbst geregelt ist. Zu Absatz 2 und 3 Es handelt sich um Folgeänderung der Verordnung über die Anforderungen an und das Verfahren für die Aner- kennung von Konformitätsbewertungsstellen im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebs- mitteln und im Bereich der Bereitstellung von Funkanlagen aufgrund von Verweisen (AnerkV) auf das FTEG sowie der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). Ne- ben rechtsförmlichen Anpassungen werden die gebührenrechtlichen Regelungen aufgehoben. Nach dem Bundes- gebührengesetz (BGebG) sind die grundsätzlich gebührenfähigen Leistungen zu ermitteln und in einer gesonder- ten Gebührenverordnung nach § 22 Abs. 3 BGebG zu regeln. Eine spezialgesetzliche Regelung der einzelnen Gebührentatbestände ist daher nicht erforderlich. Die besonderen Gebührenverordnungen sollen zeitgleich mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden. Zu Absatz 4 Die entsprechenden Regelungen im BGebG werden ebenfalls angepasst.
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Herkunft
BT-Drs. 18/11625, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 200.590–201.981 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 7e624945ec25553b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP