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Artikel 3 · BT-Drs. 18/11625 · S. 61

Zu Artikel 3 (Änderung anderer Rechtsvorschriften)

Zu Artikel 3 (Änderung anderer Rechtsvorschriften)
Zu Absatz 1
Es handelt sich um Folgeänderungen im Gesetz über die elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln.
Die Änderungen sind notwendig, da durch die Neukonzeption des Gesetzes über die Bereitstellung von Funkan-
lagen auf dem Markt (FuAG) der Bereich der Marktüberwachung für Funkanlagen in diesem Gesetz ausdrücklich
selbst geregelt ist.

Zu Absatz 2 und 3
Es handelt sich um Folgeänderung der Verordnung über die Anforderungen an und das Verfahren für die Aner-
kennung von Konformitätsbewertungsstellen im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebs-
mitteln und im Bereich der Bereitstellung von Funkanlagen aufgrund von Verweisen (AnerkV) auf das FTEG
sowie der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). Ne-
ben rechtsförmlichen Anpassungen werden die gebührenrechtlichen Regelungen aufgehoben. Nach dem Bundes-
gebührengesetz (BGebG) sind die grundsätzlich gebührenfähigen Leistungen zu ermitteln und in einer gesonder-
ten Gebührenverordnung nach § 22 Abs. 3 BGebG zu regeln. Eine spezialgesetzliche Regelung der einzelnen
Gebührentatbestände ist daher nicht erforderlich. Die besonderen Gebührenverordnungen sollen zeitgleich mit
diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.

Zu Absatz 4
Die entsprechenden Regelungen im BGebG werden ebenfalls angepasst.

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Herkunft

BT-Drs. 18/11625, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 200.590–201.981 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 7e624945ec25553b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP