Gesetze / Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen
BAföG-TeilerlaßV§ 1 Prüfungsstelle
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- VG Köln, 23.10.2018 – 26 K 10593/17
- OVG NRW, 20.03.1998 – 16 A 6381/96
- OVG NRW, 28.08.1996 – 16 A 1751/95Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Prüfungsstelle ist die Behörde, bei Prüfungen im kirchlichen oder privaten Bereich die Einrichtung, die das Gesamtergebnis der Abschlußprüfung in einem in sich selbständigen oder ergänzenden Ausbildungs- oder Studiengang an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule feststellt.