nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 BAföG-TeilerlaßV — Prüfungsstelle

Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Prüfungsstelle ist die Behörde, bei Prüfungen im kirchlichen oder privaten Bereich die Einrichtung, die das Gesamtergebnis der Abschlußprüfung in einem in sich selbständigen oder ergänzenden Ausbildungs- oder Studiengang an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule feststellt.