Gesetze / Landesrecht Bayern / AuswV-AM · GVBl. S. 498, BayRS 2038-3-8-8-A

Verordnung über das gesonderte Auswahlverfahren und das Zweite-Chance-Verfahren im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

17 Normen · Ausgangsfassung vom 14.09.2011 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Durchführung
  4. § 3 Prüfungskommission
  5. § 4 Nichtöffentlichkeit und Zutrittsberechtigte
  6. § 5 Dokumentation
  7. § 6 Beratender Ausschuss
  8. § 7 Teilnahmeberechtigung und Einladung
  9. § 8 Prüfer und Prüferinnen
  10. § 9 Gegenstand und Inhalt
  11. § 10 Ergebnis
  12. § 11 Geltungsdauer, Wiederholung, Anrechnung
  13. § 12 Anforderungsprofil für die zweite Qualifikationsebene
  14. § 13 Anforderungsprofil für die dritte Qualifikationsebene
  15. § 14 Voraussetzungen der Durchführung eines Zweite-Chance-Verfahrens
  16. § 15 Auswahl
  17. § 16 Rangliste
  18. § 17 Inkrafttreten
  19. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    08.08.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. August 2024 (GVBl. S. 406)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.