Gesetze / Landesrecht Bayern / AuswV-AM · GVBl. S. 498, BayRS 2038-3-8-8-A
Verordnung über das gesonderte Auswahlverfahren und das Zweite-Chance-Verfahren im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
17 Normen · Ausgangsfassung vom 14.09.2011 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Durchführung
- § 3 Prüfungskommission
- § 4 Nichtöffentlichkeit und Zutrittsberechtigte
- § 5 Dokumentation
- § 6 Beratender Ausschuss
- § 7 Teilnahmeberechtigung und Einladung
- § 8 Prüfer und Prüferinnen
- § 9 Gegenstand und Inhalt
- § 10 Ergebnis
- § 11 Geltungsdauer, Wiederholung, Anrechnung
- § 12 Anforderungsprofil für die zweite Qualifikationsebene
- § 13 Anforderungsprofil für die dritte Qualifikationsebene
- § 14 Voraussetzungen der Durchführung eines Zweite-Chance-Verfahrens
- § 15 Auswahl
- § 16 Rangliste
- § 17 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
08.08.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. August 2024 (GVBl. S. 406)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.