Gesetze / Ausgleichsleistungsgesetz
AusglLeistG§ 5 Rückgabe beweglicher Sachen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AusglLeistG/5#abs-1 (1) Bewegliche, nicht in einen Einheitswert einbezogene Sachen sind zurückzuübertragen. Die Rückübertragung ist ausgeschlossen, wenn dies von der Natur der Sache her nicht mehr möglich ist oder natürliche Personen, Religionsgemeinschaften oder gemeinnützige Stiftungen in redlicher Weise an dem Vermögenswert Eigentum erworben haben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AusglLeistG/5#abs-2 (2) Zur Ausstellung für die Öffentlichkeit bestimmtes Kulturgut bleibt für die Dauer von 20 Jahren unentgeltlich den Zwecken der Nutzung seitens der Öffentlichkeit oder der Forschung gewidmet (unentgeltlicher öffentlicher Nießbrauch). Der Nießbrauchsberechtigte kann die Fortsetzung des Nießbrauchs gegen angemessenes Entgelt verlangen. Gleiches gilt für wesentliche Teile der Ausstattung eines denkmalgeschützten, der Öffentlichkeit zugänglichen Gebäudes. Wenn das Kulturgut mehr als zwei Jahre nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist, endet auf Antrag des Berechtigten der Nießbrauch, es sei denn, dass die oberste Landesbehörde triftige Gründe für die Nichtzugänglichkeit und das Fortbestehen der in Satz 1 genannten Zweckbestimmung feststellt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AusglLeistG/5#abs-3 (3) § 10 des Vermögensgesetzes gilt entsprechend. Die Aufwendungen für das überlassene Kulturgut trägt der Nießbraucher.
Wird zitiert von 21 Entscheidungen zu § 5 AusglLeistG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 22.11.2000 – 1 BvR 2307/94Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz über die Wiedergutmachung von EnteigungsunrechtZitiert von 99
- VG Cottbus, 13.06.2013 – 1 K 988/08
- BVerwG, 19.05.2009 – 5 B 6.09Zitiert von 1
- BVerwG, 15.06.2021 – 8 B 63/20Weder Restitution noch verwaltungsrechtliche Rehabilitierung bei besatzungshoheitlicher ImmobilienenteignungZitiert von 5
- BVerwG, 15.02.2022 – 8 B 46.21Ausschluss der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung bei besatzungshoheitlicher Enteignung; Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BVerwG, 07.03.2012 – 5 B 56/11Rückgabe von beweglichen Sachen; Beweislast im Vermögensrecht; Rückgabeanspruch nach § 5 Abs. 1 AusglLeistG
Zuletzt entschieden
- Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, 16.04.2021 – 71/18
- BVerwG, 07.08.2020 – 8 C 4.20Erfolglose Anhörungsrüge; keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BVerwG, 27.11.2019 – 8 C 13/18Nicht individualisierbares Begehren der Rückgabe sämtlichen Inventars sämtlicher Liegenschaften des BerechtigtenZitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 AusglLeistG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.