Gesetze / Aufenthaltsgesetz

AufenthG

§ 85 Berechnung von Aufenthaltszeiten

Stand: 10.06.2019

VerwaltungsrechtBund65 Entscheidungen

Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bis zu einem Jahr können außer Betracht bleiben.

§ 84 § 85a