Gesetze / AtAV · BGBl I 2009, 1000
Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente
25 Normen · ausgefertigt 30.04.2009 · 2 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 12.08.2020 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 5 — Verbringungsverbot, Genehmigung | 1 |
| § 9 — Verbringung in ein Drittland | 1 |
| § 10 — Verbringung in das Inland aus einem Drittland | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Verhältnis zu anderen Vorschriften
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Einheitlicher Begleitschein
- § 5Verbringungsverbot, Genehmigung
- § 6Antragstellung
- § 7Eingangsbestätigung und Informationsersuchen
- § 8Verbringung in einen Mitgliedstaat
- § 9Verbringung in ein Drittland
- § 10Verbringung in das Inland aus einem Drittland
- § 11Verbringung durch das Inland
- § 12Unterrichtungen
- § 13Übermittlung und Mitführen von Unterlagen
- § 14Zustimmung zur Verbringung in das Inland aus einem Mitgliedstaat
- § 15Zustimmung zur Durchfuhr
- § 16Genehmigung durch andere Mitgliedstaaten
- § 17Nicht zu Ende geführte Verbringungen
- § 18Bestätigung über den Erhalt
- § 19Sprachenregelung
- § 20Mitwirkung der Zollstellen
- § 21Aufbewahrung der einheitlichen Begleitscheine nach Abschluss des Verfahrens
- § 22Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- § 23Ordnungswidrigkeiten
- § 24(weggefallen)
- § 25Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- AnlageEinheitlicher Begleitschein für die Überwachung und Kontrolle von Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente (Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates)
Änderungsverlauf
- 12.08.2020 — 1 Norm geändert · § 22 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.