Gesetze / AtAV · BGBl I 2009, 1000
Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente
25 Normen · ausgefertigt 30.04.2009 · 2 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 12.08.2020 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 5 — Verbringungsverbot, Genehmigung | 1 |
| § 9 — Verbringung in ein Drittland | 1 |
| § 10 — Verbringung in das Inland aus einem Drittland | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Verhältnis zu anderen Vorschriften
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Einheitlicher Begleitschein
- § 5 Verbringungsverbot, Genehmigung
- § 6 Antragstellung
- § 7 Eingangsbestätigung und Informationsersuchen
- § 8 Verbringung in einen Mitgliedstaat
- § 9 Verbringung in ein Drittland
- § 10 Verbringung in das Inland aus einem Drittland
- § 11 Verbringung durch das Inland
- § 12 Unterrichtungen
- § 13 Übermittlung und Mitführen von Unterlagen
- § 14 Zustimmung zur Verbringung in das Inland aus einem Mitgliedstaat
- § 15 Zustimmung zur Durchfuhr
- § 16 Genehmigung durch andere Mitgliedstaaten
- § 17 Nicht zu Ende geführte Verbringungen
- § 18 Bestätigung über den Erhalt
- § 19 Sprachenregelung
- § 20 Mitwirkung der Zollstellen
- § 21 Aufbewahrung der einheitlichen Begleitscheine nach Abschluss des Verfahrens
- § 22 Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- § 23 Ordnungswidrigkeiten
- § 24 (weggefallen)
- § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage Einheitlicher Begleitschein für die Überwachung und Kontrolle von Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente (Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates)
Änderungsverlauf
- 12.08.2020 — 1 Norm geändert · § 22 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.