Gesetze / Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung
AtAV§ 11 Verbringung durch das Inland
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AtAV%202009/11#abs-1 (1) Die Genehmigung nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 darf nur erteilt werden, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AtAV%202009/11#abs-2 (2) § 8 Absatz 2 gilt entsprechend.
Änderungsverlauf
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29.11.2018 Ausfertigung
§ 11 geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I 2034; 2021 I 5261)
BGBl. 2018 I S. 2034
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.