Gesetze / Asylbewerberleistungsgesetz
AsylbLG§ 19 Einmalzahlung für Kinder
Stand: 01.06.2022
Minderjährige Leistungsberechtigte erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, wenn sie für den Monat Oktober 2022 Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz haben. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Ausgenommen von der Einmalzahlung nach Satz 1 sind Leistungsberechtigte, für die in einem der Monate von Januar bis Oktober 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 19 AsylbLG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- SG Halle, 28.02.2024 – S 17 AY 1/24 ERZitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.05.2022 Ausfertigung
§ 19 eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (BGBl. I 760)
BGBl. 2022 I S. 760
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