# § 19 AsylbLG — Einmalzahlung für Kinder

Asylbewerberleistungsgesetz  
Stand: 01.06.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Minderjährige Leistungsberechtigte erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, wenn sie für den Monat Oktober 2022 Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz haben. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Ausgenommen von der Einmalzahlung nach Satz 1 sind Leistungsberechtigte, für die in einem der Monate von Januar bis Oktober 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

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Zitiervorschlag: § 19 AsylbLG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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