§ 11 Ausschluss des Widerspruchs
Stand: 10.06.2019
Gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach diesem Gesetz findet kein Widerspruch statt.
Wird zitiert von 82 Entscheidungen zu § 11 AsylG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 02.05.1984 – 2 BvR 1413/83Umfang der im Eilverfahren gebotenen gerichtlichen Prüfung der vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge getroffenen Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylantrags bei Bestätigung der sofortigen Vollziehbarkeit einer aufenthaltsbeendenden MaßnahmeZitiert von 131
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2024 – 13 A 11176/23.OVGZitiert von 4
- VG Oldenburg (Oldenburg), 26.01.2005 – 11 A 2446/04Zitiert von 1
- BVerwG, 20.02.2020 – 1 C 19/19Vereinbarkeit der Verbindung einer Asylablehnung als offensichtlich unbegründet mit einer Abschiebungsandrohung nach der "Gnandi"-Entscheidung des EuGHZitiert von 163
- BVerwG, 20.02.2020 – 1 C 21/19Zitiert von 7
- BVerwG, 20.02.2020 – 1 C 20/19Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Braunschweig, 12.02.2026 – 8 A 348/22
- VG Minden, 20.01.2026 – 6 K 2239/24.A
- VG München, 15.10.2025 – M 10 K 24.50938Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.