§ 11 Ausschluss des Widerspruchs
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 92
Nach Gewicht
- BVerfG, 02.05.1984 – 2 BvR 1413/83Umfang der im Eilverfahren gebotenen gerichtlichen Prüfung der vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge getroffenen Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylantrags bei Bestätigung der sofortigen Vollziehbarkeit einer aufenthaltsbeendenden MaßnahmeZitiert von 128
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2024 – 13 A 11176/23.OVGZitiert von 4
- VG Oldenburg (Oldenburg), 26.01.2005 – 11 A 2446/04Zitiert von 1
- BVerfG, 21.06.2000 – 2 BvR 1989/97Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurechnung des Bevollmächtigtenverschuldens bei Versäumung der Klagefrist im Asylverfahren KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 56
- BVerwG, 20.02.2020 – 1 C 19/19Vereinbarkeit der Verbindung einer Asylablehnung als offensichtlich unbegründet mit einer Abschiebungsandrohung nach der "Gnandi"-Entscheidung des EuGHZitiert von 155
- BVerwG, 20.02.2020 – 1 C 20/19Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Braunschweig, 12.02.2026 – 8 A 348/22
- VG Minden, 20.01.2026 – 6 K 2239/24.A
- VG Düsseldorf, 21.10.2025 – 17 K 7834/24.AZitiert von 1
92 Entscheidungen zu § 11 AsylG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach diesem Gesetz findet kein Widerspruch statt.