Gesetze / Arbeitsgerichtsgesetz
ArbGG§ 102 Prozeßhindernde Einrede
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 13
Nach Gewicht
- ArbG Freiburg, 04.04.2017 – 4 Ca 288/16Zitiert von 1
- LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 – 11 Sa 30/17
- LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 – 9 Sa 22/17
- LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 – 9 Sa 23/17
- LAG Baden-Württemberg, 23.11.2009 – 15 Sa 71/09
- BAG, 20.09.2017 – 6 AZR 474/16Theaterbetriebszulage für einen BetriebstechnikerZitiert von 17
Zuletzt entschieden
- LAG Hamm, 12.02.2021 – 1 Sa 1220/20
- BAG, 28.09.2016 – 7 AZR 128/14Aufhebungsklage - NichtverlängerungsmitteilungZitiert von 20
- LAG Sachsen-Anhalt, 10.05.2016 – 7 Sa 202/14Zitiert von 1
13 Entscheidungen zu § 102 ArbGG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 102 ArbGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ArbGG/102#abs-1 (1) Wird das Arbeitsgericht wegen einer Rechtsstreitigkeit angerufen, für die die Parteien des Tarifvertrages einen Schiedsvertrag geschlossen haben, so hat das Gericht die Klage als unzulässig abzuweisen, wenn sich der Beklagte auf den Schiedsvertrag beruft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ArbGG/102#abs-2 (2) Der Beklagte kann sich nicht auf den Schiedsvertrag berufen,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ArbGG/102#abs-3 (3) In den Fällen des Absatzes 2 Nummern 2 und 3 erfolgt die Bestimmung der Frist auf Antrag des Klägers durch den Vorsitzenden des Arbeitsgerichts, das für die Geltendmachung des Anspruchs zuständig wäre.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ArbGG/102#abs-4 (4) Kann sich der Beklagte nach Absatz 2 nicht auf den Schiedsvertrag berufen, so ist eine schiedsrichterliche Entscheidung des Rechtsstreits auf Grund des Schiedsvertrags ausgeschlossen.