Gesetze / Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz

AltZertG

§ 7f Prüfkompetenz

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Zertifizierungsstelle kann anlassunabhängig prüfen, ob der Anbieter eines Altersvorsorgevertrags oder eines Basisrentenvertrags seine Pflichten nach § 7 erfüllt hat.

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