§ 71b Rechte aus eigenen Aktien
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 16
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 13.08.1991 – 22 U 65/91
- FG Münster, 27.04.2017 – 13 K 2946/14 K
- BFH, 21.08.2025 – IV R 16/22"Unechte" Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft aus einer Personengesellschaft gegen Übertragung "eigener" AnteileZitiert von 3
- BFH, 21.08.2025 – IV R 15/22(Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 21.08.2025 - IV R 16/22: "Unechte" Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft aus einer Personengesellschaft gegen Übertragung "eigener" Anteile)Zitiert von 2
- LSG Hessen, 31.10.2019 – L 1 KR 502/18Zitiert von 1
- FG Niedersachsen, 28.02.2012 – 12 K 10250/09Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 22.10.2025 – 4 U 9/24
- BFH, 02.07.2025 – I R 26/22Kurzfristiger Eigenhandelserfolg durch Einsatz eigener Aktien als "Akquisitionswährung"Zitiert von 1
- LG München II, 29.11.2023 – 5 HK O 5321/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 71b AktG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.