Gesetze / Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
AbschlagsV§ 2 Betroffene Verträge
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung ist auch auf zwischen dem 1. Mai 2000 und dem 29. Mai 2001 abgeschlossene Verträge anzuwenden. Dies gilt nicht, soweit zwischen den Vertragsparteien ein rechtskräftiges Urteil ergangen oder ein verbindlich gewordener Vergleich abgeschlossen worden ist.
Änderungsverlauf
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23.10.2008 Ausfertigung
§ 2 eingefügt durch Artikel 4 Nr. 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I 2022)
BGBl. 2008 I S. 2022
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