Gesetze / Landesrecht Bayern / AVWpG · GVBl. 1999 S. 29, BayRS 1130-2-2-I
Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über das Wappen des Freistaates Bayern
11 Normen · Ausgangsfassung vom 22.12.1998 · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 6 — Dienstsiegel | 2 |
| § 8 — Ausführung der Siegel | 2 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Führung des großen Staatswappens
- § 2 Führung des kleinen Staatswappens
- § 3 Sonderfälle der Führung des kleinen Staatswappens
- § 4 Reichweite der Befugnisse
- § 5 Genehmigung zur Verwendung der Staatswappen
- § 6 Dienstsiegel
- § 7 Größe der Siegel
- § 8 Ausführung der Siegel
- § 9 Verwahrung der Siegel
- § 10 Vorrang besonderer Vorschriften
- § 11 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
22.07.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2025 (GVBl. S. 269)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.