Gesetze / Landesrecht Bayern / Ausführungsverordnung Wappengesetz
AVWpG§ 4 Reichweite der Befugnisse
Stand: 25.08.2026
Das Recht zur Wappenführung umfasst die Befugnis, das Wappen im Dienstsiegel, im Briefkopf, auf amtlichen Drucksachen und auf Amtsschildern zu verwenden.