Gesetze / Anreizregulierungsverordnung
ARegV§ 19 Qualitätselement in der Regulierungsformel
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ARegV/19#abs-1 (1) Auf die Erlösobergrenzen können Zu- oder Abschläge vorgenommen werden, wenn Netzbetreiber hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit oder der Netzleistungsfähigkeit von Kennzahlenvorgaben abweichen (Qualitätselement). Die Kennzahlenvorgaben sind nach Maßgabe des § 20 unter Heranziehung der Daten von Netzbetreibern aus dem gesamten Bundesgebiet zu ermitteln und in Zu- und Abschläge umzusetzen. Dabei ist zwischen Gasverteilernetzen und Stromverteilernetzen zu unterscheiden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ARegV/19#abs-2 (2) Über den Beginn der Anwendung des Qualitätselements, der bei Stromversorgungsnetzen zur zweiten Regulierungsperiode zu erfolgen hat, entscheidet die Regulierungsbehörde. Er soll bereits zur oder im Laufe der ersten Regulierungsperiode erfolgen, soweit der Regulierungsbehörde hinreichend belastbare Datenreihen vorliegen. Abweichend von Satz 1 kann der Beginn der Anwendung des Qualitätselements bei Gasversorgungsnetzen im Laufe der zweiten oder zu Beginn oder im Laufe einer späteren Regulierungsperiode erfolgen, soweit der Regulierungsbehörde hinreichend belastbare Datenreihen vorliegen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ARegV/19#abs-3 (3) Die Netzzuverlässigkeit beschreibt die Fähigkeit des Energieversorgungsnetzes, Energie möglichst unterbrechungsfrei und unter Einhaltung der Produktqualität zu transportieren. Die Netzleistungsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit des Energieversorgungsnetzes, die Nachfrage nach Übertragung von Energie zu befriedigen.
Wird zitiert von 63 Entscheidungen zu § 19 ARegV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 22.07.2014 – EnVR 59/12Anreizregulierung: Gestaltungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung von Qualitätselementen - Stromnetz Berlin GmbH
- OLG Düsseldorf, 22.08.2012 – VI-3 Kart 39/11 (V)
- OLG Düsseldorf, 22.08.2012 – VI-3 Kart 40/11 (V)
- OLG Düsseldorf, 17.02.2016 – VI-3 Kart 139/12 (V)
- OLG Düsseldorf, 17.02.2016 – VI-3 Kart 245/12 (V)
- OLG Düsseldorf, 17.02.2016 – VI-3 Kart 162/12 (V)
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 04.06.2025 – 3 Kart 543/24
- OLG München, 02.03.2022 – 20 U 7142/20
- OLG Düsseldorf, 06.10.2021 – 3 Kart 749/19Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 ARegV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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13.05.2019 Ausfertigung
§ 19 geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I 706)
BGBl. 2019 I S. 706
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14.09.2016 Ausfertigung
§ 19 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. September 2016 (BGBl. I 2147)
BGBl. 2016 I S. 2147
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