Gesetze / Landesrecht Brandenburg / APOgVVD · GVBl.II/19, [Nr. 64]
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst - APOgVVD)
21 Normen · Ausgangsfassung vom 22.08.2019 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich, Erwerb der Laufbahnbefähigung
- § 2 Ausbildungsziel
- § 3 Einstellungsvoraussetzungen, Einstellungsbehörde
- § 4 Bewerbung
- § 5 Auswahlverfahren
- § 6 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 7 Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes
- § 8 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 9 Gliederung und Inhalt der Ausbildung, Ausbildungsstellen
- § 10 Ablauf der fachpraktischen Studienzeiten, Ausbildungsbehörden; Leitung und Verantwortung
- § 11 Beurteilungen
- § 12 Bewertung der Leistungen
- § 13 Urlaub, Krankheitszeiten, Unterbrechung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
- § 14 Zweck der Laufbahnprüfung
- § 15 Prüfungen, Zuständigkeiten, Verfahren
- § 16 Wiederholung der Laufbahnprüfung
- § 17 Zuerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des mittleren Dienstes derselben Fachrichtung
- § 18 Vorzeitige Entlassung und Beendigung des Beamtenverhältnisses
- § 19 Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte
- § 20 Regelung für Menschen mit Behinderungen
- § 21 Inkrafttreten