Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / AOJW NRW · GV. NRW. 2017 S. 859
Verordnung über die Ausbildung für die Laufbahn des Dienstes der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister des Landes Nordrhein-Westfalen
13 Normen · Ausgangsfassung vom 16.11.2017 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Erwerb der Befähigung
- § 2 Voraussetzungen der Einstellung
- § 3 Bewerbung und Einstellung
- § 4 Dienstverhältnis, Dienstbezeichnung, Bezüge
- § 5 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 6 Leitung der praktischen Ausbildung
- § 7 Gestaltung der praktischen Ausbildung
- § 8 Lehrgang
- § 9 Leistungsnachweise
- § 10 Zeugnisse
- § 11 Befähigungsbericht
- § 12 Entlassung
- § 13 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
02.06.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Juni 2025 (GV. NRW. S. 508)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.