§ 368 (weggefallen)
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 3
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- BGH, 22.11.1985 – 2 StR 64/85Zitiert von 2
- BFH, 16.10.1991 – I R 65/90Zitiert von 7
- BFH, 01.08.1984 – I R 138/80Zitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 368 AO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.