§ 368 (weggefallen)
Stand: 13.04.2025
Für § 368 AO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 368 AO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 22.11.1985 – 2 StR 64/85Zitiert von 2
- BFH, 21.06.1994 – VIII R 54/92Zitiert von 19
- BFH, 21.04.1993 – X R 112/91Zitiert von 44
- BFH, 16.10.1991 – I R 65/90Zitiert von 9
- BFH, 26.03.1991 – VII R 66/90Zitiert von 28
- BFH, 20.09.1990 – V R 85/85Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BFH, 24.08.1989 – IV R 65/88Zitiert von 11
- BFH, 08.12.1988 – V R 169/83Zitiert von 5
- BFH, 20.11.1987 – VI R 140/84Zitiert von 13
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 368 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.