Gesetze / Arzneimittelpreisverordnung
AMPreisV§ 1 Anwendungsbereich der Verordnung
Stand: 06.11.2020
Wird zitiert von 71
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 05.03.2015 – I ZR 185/13Wettbewerbsverstoß: Abweichung von der Preisbindung bei Abgabe von aus Fertigarzneimitteln entnommenen Teilmengen - Patientenindividuell zusammengestellte ArzneimittelblisterZitiert von 5
- BSG, 27.10.2009 – B 1 KR 7/09 RGesetzliche Krankenversicherung: Anwendbarkeit des Arzneimittelherstellerabschlags auf die Abgabe von Blutplasmaprodukten durch eine Apotheke KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- LSG Baden-Württemberg, 13.10.2017 – L 4 KR 3408/15Zitiert von 2
- BSG, 13.05.2015 – B 6 KA 18/14 RWirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Arzneikostenregress wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise - Wahl der kostengünstigsten Bezugsquelle - Direktbezug - Arzneimittelregress gegen Vertragsarzt wegen Nichtbeachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots - kein Herstellerrabatt auf Gerinnungsfaktoren - Beschwer der beigeladenen KrankenkasseZitiert von 40
- BSG, 29.04.2010 – B 3 KR 3/09 R(Krankenversicherung - Gewährung von Arzneimittelherstellerrabatt durch Hersteller eines verschreibungs- und apothekenpflichtigen aus Blutplasma gewonnenen Fertigarzneimittels - Verfassungsmäßigkeit des BSSichG inklusive § 130a SGB 5 - kein Schutz der Erwerbschancen von Apothekern und anderen Leistungserbringern durch Art 12 Abs 1 GG - Höhe des Zinsanspruches)Zitiert von 5
- BGH, 10.12.2014 – 5 StR 405/13Strafbarkeit eines Apothekers wegen Betruges: Täuschungshandlung durch Verwendung von Importarzneimitteln bei patientenindividuellen Zytostatika-ZubereitungenZitiert von 19
Zuletzt entschieden
- OLG Karlsruhe, 09.12.2025 – 14 U 49/25
- BSG, 13.11.2025 – B 3 KR 4/24 RKrankenversicherung - Apothekenvergütung - Abgabe von Rezepturarzneimitteln - Apothekeneinkaufspreis der kleinsten für die Zubereitung erforderlichen AbpackungZitiert von 2
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2025 – L 16 KR 423/22 KL
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 AMPreisV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AMPreisV/1#abs-1 (1) Für Arzneimittel, die im voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden (Fertigarzneimittel) und deren Abgabe nach § 43 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes den Apotheken vorbehalten ist, werden durch diese Verordnung festgelegt
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AMPreisV/1#abs-2 (2) Für Arzneimittel, die in Apotheken oder von Tierärzten hergestellt werden und deren Abgabe nach § 43 Abs. 1 und 3 des Arzneimittelgesetzes den Apotheken vorbehalten ist, werden durch diese Verordnung festgelegt
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AMPreisV/1#abs-3 (3) Ausgenommen sind die Preisspannen und Preise der Apotheken, wenn es sich um eine Abgabe handelt
Im Fall von Satz 1 Nummer 1 bleibt § 129a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch unberührt. Im Fall von Satz 1 Nr. 7 können Sozialleistungsträger, private Krankenversicherungen oder deren Verbände das Verfahren für die Berechnung der Apothekenabgabepreise für die zu ihren Lasten abgegebenen Arzneimittel mit Apotheken oder deren Verbänden vereinbaren.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AMPreisV/1#abs-4 (4) Ausgenommen sind die Preisspannen und Preise von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.