Gesetze / Allgemeines Kriegsfolgengesetz

AKG

§ 18 Umstellung von Reichsmarkansprüchen

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

§ 14 des Umstellungsgesetzes tritt hinsichtlich der in §§ 4 bis 15 und 19 bezeichneten, bisher nicht umgestellten Ansprüche außer Kraft.

§ 17 § 19