Gesetze / Allgemeines Kriegsfolgengesetz
AKG§ 17 Zulässigkeit von Aufrechnungen
Stand: 10.06.2019
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- EuGH, 08.05.2003 – C-171/01Assoziierung EWG-Türkei: Auslegung des Diskriminierungsverbots bezüglich der Arbeitsbedingungen und Wählbarkeit türkischer Arbeitnehmer zur Vollversammlung einer Arbeiterkammer KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
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Die Vorschriften dieses Gesetzes stehen der Aufrechnung mit einem Anspruch (§ 1), dessen Erfüllung in diesem Gesetz nicht vorgesehen ist, nicht entgegen. § 395 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.