Gesetze / Landesrecht Brandenburg / AIG · GVBl.I/98, [Nr. 04] S.46

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG)

12 Normen · ausgefertigt 10.03.1998 · 4 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. § 1Akteneinsichtsrecht
  2. § 2Anwendungsbereich
  3. § 3Begriffsbestimmung
  4. § 4Schutz überwiegender öffentlicher Interessen
  5. § 5Schutz überwiegender privater Interessen
  6. § 6Durchführung der Akteneinsicht
  7. § 7Art und Weise der Gewährung des Informationszuganges
  8. § 8Gleichförmige Anträge und Beschränkung auf Auskunftserteilung
  9. § 9Informationsrecht für Bürgerinitiativen und Verbände zur Beeinflussung öffentlicher Angelegenheiten
  10. § 10Kosten
  11. § 11Die oder der Landesbeauftragte für das Recht auf Akteneinsicht
  12. § 12Einschränkung von Grundrechten

Änderungsverlauf

  1. 21.08.2026 — 12 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 8 weitere neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.