Gesetze / Landesrecht Brandenburg / AIG · GVBl.I/98, [Nr. 04] S.46
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG)
12 Normen · ausgefertigt 10.03.1998 · 4 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1Akteneinsichtsrecht
- § 2Anwendungsbereich
- § 3Begriffsbestimmung
- § 4Schutz überwiegender öffentlicher Interessen
- § 5Schutz überwiegender privater Interessen
- § 6Durchführung der Akteneinsicht
- § 7Art und Weise der Gewährung des Informationszuganges
- § 8Gleichförmige Anträge und Beschränkung auf Auskunftserteilung
- § 9Informationsrecht für Bürgerinitiativen und Verbände zur Beeinflussung öffentlicher Angelegenheiten
- § 10Kosten
- § 11Die oder der Landesbeauftragte für das Recht auf Akteneinsicht
- § 12Einschränkung von Grundrechten
Änderungsverlauf
- 21.08.2026 — 12 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 8 weitere neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.