Gesetze / Arbeitnehmer-Entsendegesetz
AEntG§ 4 Branchen
Stand: 30.07.2020
Wird zitiert von 42
Nach Gewicht
- FG Hamburg, 10.05.2017 – 4 K 73/15Zitiert von 1
- OLG Hamm, 18.10.2016 – 3 RBs 277/16Zitiert von 1
- LAG Hessen, 22.06.2016 – 12 Sa 1060/15Zitiert von 2
- BAG, 15.11.2023 – 10 AZR 343/22Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Arbeitnehmerüberlassung - ZusammenhangstätigkeitenZitiert von 4
- BFH, 22.09.2022 – VII B 183/21Einordnung als Betrieb der Fleischwirtschaft - zu den Voraussetzungen einer einstweiligen AnordnungZitiert von 4
- BFH, 22.09.2022 – VII B 184/21Einordnung als Betrieb der Fleischwirtschaft - zu den Voraussetzungen einer einstweiligen AnordnungZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LAG Hessen, 12.12.2025 – 10 SLa 373/25 SK
- LAG Hessen, 01.11.2024 – 10 SLa 251/24 SK
- BAG, 31.05.2023 – 5 AZR 143/19Leiharbeit - gleiches Arbeitsentgelt - Abweichung durch TarifvertragZitiert von 37
42 Entscheidungen zu § 4 AEntG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 AEntG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AEntG%202009/4#abs-1 (1) § 3 Satz 1 Nummer 2 gilt für Tarifverträge
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AEntG%202009/4#abs-2 (2) § 3 Satz 1 Nummer 2 gilt darüber hinaus für Tarifverträge aller anderen als der in Absatz 1 genannten Branchen, wenn die Erstreckung der Rechtsnormen des Tarifvertrages im öffentlichen Interesse geboten erscheint, um die in § 1 genannten Gesetzesziele zu erreichen und dabei insbesondere einem Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten entgegen zu wirken.