Art 80
Stand: 22.07.2026
Für die unter dieses Kapitel fallende Politik der Union und ihre Umsetzung gilt der Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten, einschließlich in finanzieller Hinsicht. Die aufgrund dieses Kapitels erlassenen Rechtsakte der Union enthalten, immer wenn dies erforderlich ist, entsprechende Maßnahmen für die Anwendung dieses Grundsatzes.
Wird zitiert von 28 Entscheidungen zu Art 80 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 26.07.2017 – C-643/15
- EuGH, 06.09.2017 – C-643/15,C-647/15Asylpolitik: Umsiedlungsmechanismus für Personen mit Schutzbedarf; Anforderungen an vorläufige Maßnahmen gemäß Art. 78 Abs. 3 AEUV Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 34
- EuGH, 02.04.2020 – C-715/17Umsiedlung von Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz: Voraussetzungen einer Berufung auf Art. 72 AEUV zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
- EuGH, 18.03.2021 – C-848/19
- EuGH, 15.07.2021 – C-848/19Zitiert von 14
- VG München, 02.07.2018 – M 9 S 17.51607
Zuletzt entschieden
- EuGH, 19.12.2024 – C-244/24Zitiert von 10
- EuGH, 13.06.2024 – C-123/22Zitiert von 6
- EuGH, 14.09.2023 – C-359/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 80 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.