Art 72 (ex-Artikel 64 Absatz 1 EGV und ex-Artikel 33 EUV)
Stand: 22.07.2026
Dieser Titel berührt nicht die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit.
Wird zitiert von 29 Entscheidungen zu Art 72 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 31.10.2019 – C-715/17
- EuGH, 02.04.2020 – C-715/17Umsiedlung von Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz: Voraussetzungen einer Berufung auf Art. 72 AEUV zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
- EuGH, 25.06.2020 – C-808/18
- EuGH, 17.12.2020 – C-808/18Asylrecht: Zugang zum Verfahren des internationalen Schutzes und Voraussetzungen der Inhaftnahme in Transitzonen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 34
- VG Berlin, 02.06.2025 – 6 L 191/25Zitiert von 3
- VG Berlin, 02.06.2025 – 6 L 192/25
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 02.06.2025 – 6 L 193/25Zitiert von 1
- VGH Bayern, 17.03.2025 – 10 BV 24.700
- EuGH, 21.09.2023 – C-143/22Zitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 72 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.