Art 30 (ex-Artikel 25 EGV)
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 21
Nach Gewicht
- VG Aachen, 03.02.2014 – 7 K 629/11Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 28.05.2019 – 17 K 9985/18
- EuGH, 05.07.2018 – C-305/17
- EuGH, 01.03.2018 – C-76/17Zitiert von 3
- EuGH, 17.12.2015 – C-402/14Zitiert von 5
- EuGH, 02.10.2014 – C-254/13Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BGH, 03.07.2025 – I ZR 226/24Unionsmarkenschutz für Kaffee aus der Türkei: Erschöpfungseinwand nach Inverkehrbringen der Ware in der Türkei; Unterlassungsanspruch des Markeninhabers gegen die Einfuhr des Kaffees in den EWR ohne seine Zustimmung - Mehmet Efendi
- EuGH, 03.12.2020 – C-705/19Zitiert von 1
- EuGH, 06.12.2018 – C-305/17Zitiert von 4
21 Entscheidungen zu Art 30 AEUV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 30 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ein- und Ausfuhrzölle oder Abgaben gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten. Dieses Verbot gilt auch für Finanzzölle.