Art 278 (ex-Artikel 242 EGV)
Stand: 22.07.2026
Klagen bei dem Gerichtshof der Europäischen Union haben keine aufschiebende Wirkung. Der Gerichtshof kann jedoch, wenn er dies den Umständen nach für nötig hält, die Durchführung der angefochtenen Handlung aussetzen.
Wird zitiert von 107 Entscheidungen zu Art 278 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Koblenz, 12.03.2024 – 1 K 55/22.KO
- FG Münster, 01.08.2011 – 9 V 357/11 K,GZitiert von 2
- EuGH, 04.02.2025 – C-632/24
- EuGH, 28.09.2023 – C-564/23
- EuGH, 03.12.2014 – C-431/14Zitiert von 3
- EuG, 15.05.2013 – T-198/12
Zuletzt entschieden
- EuG, 04.08.2026 – T-490/26Vorläufiger Rechtsschutz: Zurückweisung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung im Schutzklauselverfahren für ein Medizinprodukt wegen fehlender Dringlichkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuGH, 21.05.2026 – C-545/24
- EuGH, 27.01.2026 – C-271/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 278 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.