Art 257 (ex-Artikel 225a EGV)
Stand: 22.07.2026
Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren dem Gericht beigeordnete Fachgerichte bilden, die für Entscheidungen im ersten Rechtszug über bestimmte Kategorien von Klagen zuständig sind, die auf besonderen Sachgebieten erhoben werden. Das Europäische Parlament und der Rat beschließen durch Verordnungen entweder auf Vorschlag der Kommission nach Anhörung des Gerichtshofs oder auf Antrag des Gerichtshofs nach Anhörung der Kommission.
In der Verordnung über die Bildung eines Fachgerichts werden die Regeln für die Zusammensetzung dieses Gerichts und der ihm übertragene Zuständigkeitsbereich festgelegt.
Gegen die Entscheidungen der Fachgerichte kann vor dem Gericht ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel oder, wenn die Verordnung über die Bildung des Fachgerichts dies vorsieht, ein auch Sachfragen betreffendes Rechtsmittel eingelegt werden.
Zu Mitgliedern der Fachgerichte sind Personen auszuwählen, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten und über die Befähigung zur Ausübung richterlicher Tätigkeiten verfügen. Sie werden einstimmig vom Rat ernannt.
Die Fachgerichte erlassen ihre Verfahrensordnung im Einvernehmen mit dem Gerichtshof. Diese Verfahrensordnung bedarf der Genehmigung des Rates.
Soweit die Verordnung über die Bildung der Fachgerichte nichts anderes vorsieht, finden die den Gerichtshof der Europäischen Union betreffenden Bestimmungen der Verträge und die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union auf die Fachgerichte Anwendung. Titel I und Artikel 64 der Satzung gelten auf jeden Fall für die Fachgerichte.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu Art 257 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 26.03.2020 – C-542/18Öffentlicher Dienst: Inzidente Rechtmäßigkeitskontrolle des Verfahrens zur Richterernennung und Grundsatz des gesetzlichen Richters Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- EuGH, 12.09.2019 – C-542/18
- EuGH, 23.01.2018 – T-639/16Zitiert von 2
- EuG, 10.07.2014 – T-401/11Zitiert von 5
- BVerfG, 13.02.2020 – 2 BvR 739/17 · Einheitliches PatentgerichtZitiert von 11
- EuG, 17.04.2024 – T-2/23Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- EuGH, 16.12.2021 – C-562/21
- EuG, 25.10.2018 – T-286/15Zitiert von 11
- EuGH, 29.10.2015 – C-425/15Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 257 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.