Gesetze / AEUV

AEUV

Art 250 (ex-Artikel 219 EGV)

Stand: 22.07.2026

2 Entscheidungen

Die Beschlüsse der Kommission werden mit der Mehrheit ihrer Mitglieder gefasst.

Die Beschlussfähigkeit wird in ihrer Geschäftsordnung festgelegt.

Art 249 Art 251