Art 174 (ex-Artikel 158 EGV)
Stand: 22.07.2026
Die Union entwickelt und verfolgt weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern.
Die Union setzt sich insbesondere zum Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern.
Unter den betreffenden Gebieten gilt besondere Aufmerksamkeit den ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und den Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu Art 174 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 07.03.2019 – C-420/16Zitiert von 5
- EuGH, 04.10.2018 – C-420/16
- EuGH, 10.05.2016 – T-529/13Zitiert von 8
- EuG, 10.11.2021 – T-495/19Zitiert von 1
- EuGH, 19.12.2012 – C-579/11Zitiert von 1
- EuGH, 05.10.2023 – C-54/22
Zuletzt entschieden
- EuGH, 22.02.2024 – C-54/22
- BVerfG, 06.12.2022 – 2 BvR 547/21, 2 BvR 798/21 · ERatG – NGEUZitiert von 4
- EuG, 22.06.2022 – T-357/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 174 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.