Art 5 (ex-Artikel 5 EGV)
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EU-Vertrag/5#abs-1 (1) Für die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Union gilt der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung. Für die Ausübung der Zuständigkeiten der Union gelten die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EU-Vertrag/5#abs-2 (2) Nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung wird die Union nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig, die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen haben. Alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei den Mitgliedstaaten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EU-Vertrag/5#abs-3 (3) Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind.
Die Organe der Union wenden das Subsidiaritätsprinzip nach dem Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit an. Die nationalen Parlamente achten auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips nach dem in jenem Protokoll vorgesehenen Verfahren.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EU-Vertrag/5#abs-4 (4) Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehen die Maßnahmen der Union inhaltlich wie formal nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinaus.
Die Organe der Union wenden den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach dem Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit an.
Wird zitiert von 30 Entscheidungen zu Art 5 EU-Vertrag →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 05.05.2020 – 2 BvR 859/15, 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 980/16Beschlüsse der EZB zum Ankauf von Anleihen des öffentlichen Sektors (PSPP) mangels Verhältnismäßigkeitsprüfung ultra vires - Überschreitung des Rechtsprechungsauftrags des EuGH (Art 19 Abs 1 S 2 AEUV) durch objektiv willkürliche Auslegung des Primärrechts bei Bestimmung des Mandats der EZB, Vorabentscheidung in Rs. Weiss mithin ultra vires und daher insoweit ohne Bindungswirkung - PSPP allerdings keine qualifizierte Verletzung des Verbots monetärer Staatsfinanzierung (Art 123 Abs 1 AEUV)Zitiert von 20
- OLG Köln, 23.05.2025 – 15 UKl 2/25
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 – 12 S 2505/20Ausweisung eines Asylantragstellers; Redaktionsversehen bei der Verweisung in § 53 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AufenthG auf Absatz 3 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 57
- BAG, 27.04.2021 – 9 AZR 383/19 (A)Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Unionsrecht
- BVerwG, 20.06.2013 – 8 C 17.12Zitiert von 96
- BVerwG, 20.06.2013 – 8 C 17/12Rechtsschutz gegen glücksspielrechtliche Untersagung für die Vergangenheit; Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen war von 2006 bis 2012 europarechtswidrig; zur Inkohärenz wegen den Zielen widersprechender Werbepraxis; zur Inkohärenz wegen einer das Monopol konterkarierenden GlücksspielpolitikZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 03.02.2025 – 6 L 3704/24
- LAG Baden-Württemberg, 08.10.2024 – 15 Sa 54/23Zitiert von 1
- LAG Baden-Württemberg, 08.10.2024 – 15 Sa 55/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 5 EU-Vertrag zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.