Art 11 (ex-Artikel 6 EGV)
Stand: 22.07.2026
Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden.
Wird zitiert von 43 Entscheidungen zu Art 11 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 14.11.2023 – C-541/20
- EuGH, 04.10.2024 – C-541/20Straßenverkehrssektor: Rechtmäßigkeit der Regelungen des Mobilitätspakets I zu Lenk- und Ruhezeiten, Rückkehrpflichten, Kabotage und Entsendung von Kraftfahrern Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- VG Trier, 07.07.2021 – 8 K 424/21.TR
- EuG, 17.05.2018 – T-429/13Zitiert von 13
- EuG, 17.05.2018 – T-584/13Zitiert von 10
- EuGH, 03.12.2014 – T-57/11Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 11 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.