Art 1
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 19
Nach Gewicht
- BGH, 04.06.2024 – II ZB 10/23Anspruch eines früheren Vereinsvorstandsmitglieds auf Löschung seiner im Vereinsregister eingetragenen personenbezogenen DatenZitiert von 3
- VG Sigmaringen, 12.07.2022 – 14 K 1888/21Zitiert von 7
- VG Sigmaringen, 22.03.2022 – 1 K 2764/20Zitiert von 3
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2020 – OVG 10 S 48/20
- LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 – L 4 KR 2901/12Zitiert von 7
- BVerfG, 29.09.2025 – 2 BvR 934/19Zum Verhältnis zwischen unional teildeterminiertem Antidiskriminierungsrecht und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht (Art 4 Abs 1, Abs 2 GG iVm Art 140 GG, 137 Abs 3 S 1 WRV) im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts - Konkretisierung der bisherigen Maßstäbe des religiösen Selbstbestimmungsrechts mit Auswirkung auf Auslegung der § 11 iVm §§ 1, 2, 7 und 9 AGG - hier: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts durch fachgerichtliche Zubilligung einer Entschädigung wegen Ungleichbehandlung bei einer StellenbesetzungZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 31.07.2025 – 2 BvR 85/24Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl des Unterlassens einer EuGH-Vorlage zur Vereinbarkeit eines bilateralen Investitionsschutzvertrags mit dem Unionsrecht - hier: Zur Frage der Unionsrechtskonformität von Schiedsklauseln in einem zwischen einem Mitgliedsstaat und einem Drittstaat geschlossenen Investitionsschutzabkommen - Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG nicht hinreichend substantiiert dargelegt
- BGH, 16.01.2025 – IX ZR 60/24EuGH-Vorlage zum Verzicht von Mitgliedstaaten auf Staatenimmunitätsgrundsatz durch Insolvenzverfahrens-VerordnungZitiert von 2
- OLG Köln, 24.05.2024 – 6 U 150/23
19 Entscheidungen zu Art 1 AEUV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 1 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/1#abs-1 (1) Dieser Vertrag regelt die Arbeitsweise der Union und legt die Bereiche, die Abgrenzung und die Einzelheiten der Ausübung ihrer Zuständigkeiten fest.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/1#abs-2 (2) Dieser Vertrag und der Vertrag über die Europäische Union bilden die Verträge, auf die sich die Union gründet. Diese beiden Verträge, die rechtlich gleichrangig sind, werden als "die Verträge" bezeichnet.