Gesetze / Allgemeines Eisenbahngesetz
AEG 1994§ 18g Prognostizierte Verkehrsentwicklung
Stand: 31.07.2026
Ist dem gemäß § 73 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes einzureichenden Plan eine Berechnung des Beurteilungspegels für vom Schienenweg ausgehenden Verkehrslärm gemäß § 4 der Verkehrslärmschutzverordnung oder eine Prognose der betriebsbedingten Erschütterungen beizufügen, hat die Berechnung bzw. Prognose auf die zum Zeitpunkt der Einreichung prognostizierte Verkehrsentwicklung abzustellen. Das Planfeststellungsverfahren ist mit der bei Einreichung des Plans prognostizierten Verkehrsentwicklung zu Ende zu führen, wenn die Auslegung des Plans öffentlich bekannt gemacht worden ist. Dies gilt nur, wenn sich beim Verkehrslärm der Beurteilungspegel aufgrund von zwischenzeitlichen Änderungen der Verkehrsentwicklung weder um mindestens 3 dB(A), noch auf mindestens 70 dB(A) am Tage oder mindestens 60 dB(A) in der Nacht erhöht oder sich bei den betriebsbedingten Erschütterungen die Beurteilungsschwingstärke oder die maximale bewertete Schwingstärke aufgrund von zwischenzeitlichen Änderungen der Verkehrsentwicklung nicht um 25 Prozent oder mehr erhöht. Sind die Voraussetzungen des Satzes 3 nicht erfüllt, ist der schall- und der erschütterungstechnischen Untersuchung einheitlich die aktuelle prognostizierte Verkehrsentwicklung zu Grunde zu legen und das Planfeststellungsverfahren auf dieser Grundlage zu Ende zu führen.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 18g AEG 1994 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 15.10.2020 – 7 A 9/19Planfeststellung für Ausbaustrecke Oldenburg-Wilhelmshaven (PFA 1)Zitiert von 53
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 – 5 S 1271/22Zitiert von 2
- BVerwG, 05.10.2021 – 7 A 14/20Zitiert von 7
- BVerwG, 15.10.2020 – 7 A 10/19Eisenbahnfachplanung: Auslegung von Verkehrsprognose und Vorbelastung; Alternativenprüfung bei Ausbauvorhaben im Bedarfsplan nach § 1 Abs. 2 BSWAG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- BVerwG, 12.06.2024 – 11 A 13/23Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung; Anfechtungsklage einer GemeindeZitiert von 20
- BVerwG, 12.06.2024 – 11 A 14/23Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- OVG Hamburg, 06.11.2025 – 1 E 12/22.P
- OVG Hamburg, 03.11.2025 – 1 E 3/24.PZitiert von 1
- BVerwG, 05.10.2021 – 7 A 13/20Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss Neubau S-Bahnlinie S4 in Hamburg (PFA 1)Zitiert von 46
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 18g AEG 1994 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.12.2023 Ausfertigung
§ 18g umnummeriert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409)
BGBl. 2023 I Nr. 409
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.