Rechtsprechung / SG Halle / 2023

SG Halle Beschluss vom 12.07.2023 – S 2 BA 12/23 ER

ECLI:DE:SGHALLE:2023:0712.S2BA12.23ER.00

SozialrechtSachsen-AnhaltSozialrecht Sachsen-AnhaltVolltext

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Tenor§

Das Datum des auf den 17.05.2023 datierten Beschlusses wird auf 21.06.2023 geändert.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/sg-halle/2023-07-12/s-2-ba-12-23-er#rd_1

In den Beschluss wurde versehentlich ein falsches Datum aufgenommen, weil das Gericht bereits am 17.05.2023 den Entwurf eines Tatbestandes fertigte. Bei der endgültigen Fertigung des Beschlusses wurde die Berichtigung des bereits am 17.05.2023 automatisch generierten Datums vergessen. Auf die Ausführungen im Schreiben des Gerichts vom 03.07.2023 wird verwiesen.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/sg-halle/2023-07-12/s-2-ba-12-23-er#rd_2

Es handelt sich um eine offenbare Unrichtigkeit, weil das Gericht am 17.05.2023 noch eine Auflage erteilte und den anschließenden Vortrag der Beteiligten in der Entscheidung berücksichtigte. Der Fehler ist deshalb auf Hinweis des Antragstellers entsprechend § 138 SGG von Amts wegen zu berichtigen.