Rechtsprechung / OLG Köln / 14. Zivilsenat / 2022

OLG Köln Beschluss vom 27.01.2022 – 14 UF 186/21

14. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGK:2022:0127.14UF186.21.00

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Tenor§

Es wird festgestellt, dass das Beschwerdeverfahren nach der vom Antragsgegner mit Schriftsatz vom 22.01.2022 abgegebene Erklärung, nicht weitermachen zu wollen, die als Beschwerderücknahme auszulegen ist, beendet ist.

Im Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben und  außergerichtliche Kosten nicht erstattet (§§ 81 Abs. 1 S. 2 FamFG, 20 FamGKG.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.