Rechtsprechung / OLG Köln / 1996
OLG Köln Beschluss vom 24.01.1996 – 11 U 96/95
ECLI:DE:OLGK:1996:0124.11U96.95.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
1
G r ü n d e :
2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1996-01-24/11-u-96-95#rd_1
3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1996-01-24/11-u-96-95#rd_2
Zudem ist im Tatbestand des Urteils wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes auf den vorgetragenen Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen. Dadurch ist ein eindeutiger Tatbestand gegeben, der alle Hinweise in den Entscheidungsgründen, die mit den bezogenen Urkunden unvereinbar sind, von der Wirkung des § 314 ZPO und der Berichtigungsmöglichkeit des § 320 ZPO ausschließt (LAG Köln MDR 1985, 171).