Rechtsprechung / LG Düsseldorf / 2018

LG Düsseldorf Beschluss vom 16.04.2018 – 1 O 199/17

ECLI:DE:LGD:2018:0416.1O199.17.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Im Eigentum der einzelnen Wohnungseigentümer der Klägerin befindet sich eine Heizungsanlage, welche nicht nur die Klägerin, sondern auch die Beklagte versorgt.

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2018-04-16/1-o-199-17#rd_2

wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils der Kammer vom 08.03.2018 dahingehend berichtigt, dass im ersten Absatz des Tatbestandes der zweite Satz durch folgenden Satz ersetzt wird:

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2018-04-16/1-o-199-17#rd_3

Im Eigentum der einzelnen Wohnungseigentümer der Klägerin befindet sich eine Heizungsanlage, welche nicht nur die Klägerin, sondern auch die Beklagte versorgt.