Rechtsprechung / LG Düsseldorf / 2010
LG Düsseldorf Urteil vom 22.04.2010 – 11 O 226/07
ECLI:DE:LGD:2010:0422.11O226.07.01
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Zitiert von 1 Entscheidungen 1 zitierte Normen Als PDF speichern
Tenor§
Das am 07./08.01.2010 verkündete Anerkenntnisurteil wird hinsichtlich der Kostenentscheidung dahingehend ergänzt, dass die Beklagte verpflichtet ist, auch die Kosten des Streithelfers zu tragen.
1
Die Kostenentscheidung insoweit ergibt sich aus §§ 74 Abs. 1 101 Abs. 1 ZPO. Das Urteil war nach § 321 ZPO entsprechend zu ergänzen.