Rechtsprechung / LAG Köln / 8. Kammer / 2024
LAG Köln Versäumnisurteil vom 06.06.2024 – 8 Sa 129/23
8. Kammer · ECLI:DE:LAGK:2024:0606.8SA129.23.00
ArbeitsrechtNordrhein-WestfalenArbeitsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27.01.2023 – 1 Ca 1377/22 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.