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Landesarbeitsgericht Köln, Versäumnisurteil vom 06.06.2024 – 8 Sa 129/23

8. Kammer

ECLI:DE:LAGK:2024:0606.8SA129.23.00

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27.01.2023 – 1 Ca 1377/22 – wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.