Rechtsprechung / LAG Köln / 11. Kammer / 2019
LAG Köln Versäumnisurteil vom 24.04.2019 – 11 Sa 624/17
11. Kammer · ECLI:DE:LAGK:2019:0424.11SA624.17.00
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1. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
2. Im Wege der Anschlussberufung wird die Beklagte verurteilt,
a) an die Klägerin weitere 529,80 € nebst 5 Prozentpunkten an Zinsen über dem Basiszinssatz von jeweils 45,60 € monatlich, beginnend mit dem 01.02.2017, zu zahlen;
b) an die Klägerin ab Februar 2018 eine monatliche Betriebsrente in Höhe von insgesamt 416,94 € zu zahlen.
3. Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.